Ab dem 2. April gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden):
- Es gibt keine Personenbegrenzung mehr
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht
Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen (bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ...):
- Es gibt keine Personenbegrenzung mehr
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht
Angebote mit Übernachtungen (z. B. Freizeiten und Zeltlager):
- Sind ohne Personenbegrenzung zulässig
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht
Bildungsangebote (z. B. Juleica-Aus- und Weiterbildungen, Lehrgänge, Seminare und Workshops):
- Sind ohne Personenbegrenzung zulässig
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht
Ab dem 19. März gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden) (unverändert):
- Sind bis zu 50 Personen inkl. Betreuungspersonen zulässig
- Hier gilt der 3G Nachweis
- In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken dauerhaft zu tragen
Outdoor-Veranstaltungen (unverändert):
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 3G
- Ab 500 Personen gilt 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Ab 500 Personen Maskenpflicht, oder wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Indoor-Veranstaltungen (unverändert):
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 3G, ab 500 Personen 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Medizinische Masken sind dauerhaft zu tragen
Neu: Bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen gibt es keine Begrenzung der Personenzahl.
Bei Angeboten mit Übernachtungen besteht die Pflicht zum 3G-Nachweis.
Ab dem 4. März gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden):
- Sind bis zu 50 Personen inkl. Betreuungspersonen zulässig
- Hier gilt der 3G Nachweis
- In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken dauerhaft zu tragen
Outdoor-Veranstaltungen:
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 3G
- Ab 500 Personen gilt 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Ab 500 Personen Maskenpflicht, oder wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Indoor-Veranstaltungen:
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 3G, ab 500 Personen 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Medizinische Masken sind dauerhaft zu tragen
Bei Veranstaltungen wurden die Personenhöchstgrenzen angehoben, zusätzlich ist die Auslastung der Kapazitäten über 500 Personen begrenzt.
Bei Angeboten mit Übernachtungen besteht die Pflicht zum 3G-Nachweis.
Ab dem 7. Februar gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden):
- Sind bis zu 50 Personen inkl. Betreuungspersonen zulässig
- Hier gilt der 3G Nachweis
- In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken dauerhaft zu tragen
Outdoor-Veranstaltungen:
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 2G
- Ab 250 Personen gilt 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Ab 100 Personen Maskenpflicht, oder wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Indoor-Veranstaltungen:
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Medizinische Masken sind dauerhaft zu tragen
Bei Veranstaltungen wurden die Personenhöchstgrenzen angehoben, zusätzlich ist die Auslastung der Kapazitäten über 250 Personen begrenzt.
Bei Angeboten mit Übernachtungen besteht die Pflicht zum 2Gplus-Nachweis.
Regionale Schutzmaßnahmen (Hotspot-Regelungen) sind nicht me
Vom 18.12.21 bis zum 09.01.22 ist der Jungbrunnen nur für Mitglieder der Hausgemeinschaft mit eigenem Schlüssel nutzbar.
In dieser Zeit finden keine Schlüsselübergaben oder Einweisungen statt.
Ab dem 5. Dezember gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Es wird unterschieden:
- Angebote der Jugendarbeit (das sind eure Gruppenstunden für Kinder und Jugendliche)
- Veranstaltungen (das sind Vereinstreffen wie Mitgliederversammlungen oder Elternabende)
- Bildungsangebote (Juleica Schulungen, Kurse usw.)
- Übernachtungen (z.B. Wochenend-Freizeiten)
Hier die Regelungen pro Form:
Regeln für Angebote der Jugendarbeit:
- Bis zu 50 Personen
- 3 G, egal ob drinnen oder draußen
- drinnen durchgehend Maskenpflicht
Regeln für Veranstaltungen Drinnen:
- Gilt ab 11 Personen
- 2G
- durchgängige Maskenpflicht
- Abstandspflicht
- Ab 100 Personen 2G-Plus
Regeln für Veranstaltungen Draußen:
- Gilt ab 25 Personen
- Maskenpflicht in Gedränge
- Abstandspflicht
- Ab 100 Personen gilt 2G
Regeln für Bildungsangebote:
- 3G
- drinnen durchgängige Maskenpflicht
- keine Personenbegrenzung
Regeln für Übernachtungen:
- Negativnachweis bei Anreise & zweimal wöchentlich
- Drinnen Maskenpflicht
- In Gemeinschaftseinrichtungen, wie bspw. Speisesälen Zutritt nur für 2G
Ab dem heutigen Donnerstag, den 25. November 2021 gilt bis zum 23. Dezember die Coronavirus-Schutzverordnung vom 24. November 2021.
Für alle Veranstaltungen in Innenräumen wird mit dieser Verordnung die 2G-Regel eingeführt.
Die Maskenpflicht gilt nun auch nach Einnehmen des Sitzplatzes.
Nur noch Geimpfte oder Genesene haben somit Zutritt zu Veranstaltungen in Innenräumen und zu den Gemeinschaftseinrichtungen von Unterkünften.
Kinder unter 6 Jahren werden von dieser Regel ausgenommen, Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren können auch mit einem negativen Testnachwies an Veranstaltungen teilnehmen und die Gemeinschaftseinrichtungen von Übernachtungsstätten nutzen. Für alle größeren Zusammenkünfte werden für alle Teilnehmenden Tests empfohlen.
Es gibt wieder Veränderungen in der hessischen Corona-Verordnung, die ab sofort gültig sind.
Bei Indoor Veranstaltungen, die keine Gruppenangebote sind gilt ab sofort das 3G-Modell, bei dem nur noch PCR-Tests zugelassen werden. Für Kinder und Jugendliche bis 18 reicht hier weiterhin ein Schnelltest.
Keine Gruppenangebote sind beispielsweise Mitgliederversammlungen oder andere satzungsgemäße Sitzungen. Eure Gruppenstunden oder auch Kurse sind ein Gruppenangebot, dort greift die Regelung nicht.
Wenn ihr Fragen habt, meldet euch einfach bei uns!
Angebote der Jugendarbeit können in Gruppen von bis zu 50 Personen einschließlich der Betreuungspersonen stattfinden. Geimpfte und Genesene mit Nachweis werden nicht mitgezählt.
Die aktuellen Auflagen für eure Treffen sind:
- Abstands- und Hygienekonzept
- Medizinische Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bis zur Einnahme eines Sitzplatzes
- Im Freien und bei Sportangeboten besteht keine Maskenpflicht
Diese Regelungen gibt es nicht mehr für Gruppenstunden:
- Testpflicht
- Kontaktdaten-Erfassung
2 G-Modell: Sind bei Angeboten ausschließlich geimpfte oder genesene Personen und Kinder unter zwölf Jahren mit negativem Test zugegen, entfallen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts sowie Kapazitätsbegrenzungen.
Bis Ende 2021 sind die Corona-Tests an öffentlichen Teststationen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre weiterhin kostenfrei!
Nutzt diese Möglichkeit für eure Gruppentreffen.
Hallo alle zusammen,
Wie ihr vieleicht mitbekommen habt war das Stadtjugendportal die letzten Tage öfters offline.
Dies lag an einer ausgenutzten Sicherheitslücke:
Beschreibung der Sicherheitslücke für technisch interessierte
Unsere Sicherheitsmechanismen haben verhindert das Daten abhanden kommen.
Konkret konnte das Angriffsscript nur einen Bitcoin Miner starten.
Ich habe alle Reste des Angriffs entfernt, die gesicherten Daten wieder hergestellt und alle Confluence Module geupdatet.
Solltet ihr weitere Fragen oder bedenken haben schreibt bitte einfach einen Kommentar.
Ich antworte dann darauf.
Euer Adminteam
Der Stadtjugendring sucht zum 15. August 2021 eine*n neue*n Kolleg*in für die Projektstelle "Verbesserung Juleica und Wertschätzung“.
Die Stellenbeschreibung findet ihr hier:
Wir freuen uns über die Verbreitung der Ausschreibung und Bewerbungen.
Ab dem 29. Mai 2021 gelten in Hessen neue Regelungen, die auch die Jugendarbeit betreffen.
Hier ist das wichtigste zusammengefasst:
Angebote der Jugendarbeit können in Gruppen von bis zu 20 Personen bei Stufe 1 und bis zu 50 Personen bei Stufe 2 einschließlich der Betreuungspersonen stattfinden.
Geimpfte und Genesene mit Nachweis werden nicht mitgezählt.
Stufe 1: Inzidenz von 100 muss fünf Werktage in Folge unterschritten sein.
Stufe 2: Inzidenz muss weitere 14 Tage unter 100 oder 5 Tage unter 50 liegen.
Die Testpflicht für Gruppentreffen ist aufgehoben.
Es gelten weiter die Auflagen:
- Kontakterfassung
- Hygienekonzept
- Aushänge über die Hygieneregeln
Die Unterscheidung nach öffentlichem und nicht-öffentlichem Raum entfällt. Es gibt also keine unterschiedlichen Regeln mehr für die Orte an denen ihr euch trefft.
Freizeiten und Zeltlager sind ab einer Inzidenz von unter 100 erlaubt.
auch hier sind dafür verschiedene Gruppengrößen je nach Inzidenz der Stadt erlaubt:
Stufe 1: 20 Personen
Stufe 2: 50 Personen
Für Freizeiten und Zeltlager gibt es einige zusätzliche Regelungen. Meldet euch bei Fragen gerne bei Lotte.
Hier findet ihr eine gute Übersicht vom hessischen Jugendring:
Es gibt Veränderungen in der hessischen Corona-Veränderungen.
Angebote der Jugendarbeit sind weiterhin mit 5 Personen inklusive Betreuer*innen erlaubt. Die Teilnahme ist aktuell an einen Negativnachweis gebunden. Ihr müsst euch also vor jedem Treffen alle testen lassen.
Alle weiteren Änderungen greifen erst ab einer stadtweiten Inzidenz von unter 100. In Wiesbaden gilt das also bisher noch nicht.
Wenn ihr euch schonmal informieren wollt, schaut hier nach: www.hessischer-jugendring.de/corona
Jugendleitungen sind in Hessen in der Priorisierungsgruppe 3 und somit ab sofort impfberechtigt. Die Termin-Registrierung ist freigeschaltet.
Voraussetzung ist, dass es sich bei den genannten Einrichtungen um Einrichtung oder Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (in öffentlicher oder freier Trägerschaft) handelt und die Personen aktuell in unmittelbarem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder dies vorhaben, sobald es möglich sein wird. Impfberechtigt sind Menschen ab 16 Jahren.
Hier der Link zur Registrierung: www.corona-impfung.hessen.de
Hier der Link zum Bescheinigungsformular der ehrenamtlichen Tätigkeit: https://corona-impfung.hessen.de/sites/corona-impfung.hessen.de/files/AG%20Bescheinigung_beschreibbar_20210423.pdf
Die Bundes-Notbremse hat erstmal keine Auswirkungen auf die Jugendarbeit.
Es gibt dennoch Veränderungen:
Angebote der Jugendarbeit können weiterhin in Gruppen von bis zu 5 Personen einschließlich der Betreuungsperson stattfinden.
Es gibt Auflagen:
- Kontakterfassung
- Hygienekonzept
- Aushänge über die Hygieneregeln
Sportangebote sind nur für Kinder bis einschließlich 14 Jahren möglich. Es gelten folgende Regelungen:
- maximal 5 Personen (4 Kinder, 1 Leitung)
- Jugendleitung muss einen frischen (max.24 Stunden alt) negativen Corona-Test vorweisen
- nur draußen
- nur kontaktlose Sportarten
Wenn ein Kurs mit klarem Bildungsinhalt angeboten wird, darf er stattfinden.
Drinnen muss dabei durchgängig eine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden.
→ Dies gilt nur noch bis zum Schwellenwert unter 165, danach sind Präsenzveranstaltungen untersagt.