Ab dem 19. März gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden) (unverändert):
- Sind bis zu 50 Personen inkl. Betreuungspersonen zulässig
- Hier gilt der 3G Nachweis
- In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken dauerhaft zu tragen
Outdoor-Veranstaltungen (unverändert):
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 3G
- Ab 500 Personen gilt 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Ab 500 Personen Maskenpflicht, oder wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Indoor-Veranstaltungen (unverändert):
(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)
- Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
- Es gibt die Pflicht zu 3G, ab 500 Personen 2G+
- Für U18 reicht ein Schnelltest
- Medizinische Masken sind dauerhaft zu tragen
Neu: Bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen gibt es keine Begrenzung der Personenzahl.
Bei Angeboten mit Übernachtungen besteht die Pflicht zum 3G-Nachweis.