Ehrenamtlichkeit
Du musst ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sein. Soweit sie als Jugendleitungen tätig sind, kann sie auch für neben- oder hauptberufliche Personen ausgestellt werden.
Dein Verband muss entweder Mitglied beim Hessischen Jugendring sein, ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sein oder Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Eignung
Du musst über pädagogische und rechtliche Kenntnisse verfügen. Entweder du hast du diese Fähigkeiten in deiner Berufsausbildung/ Studium bereits erworben. Wenn nicht musst du eine 40-stündige Ausbildung machen, die den hessischen Standards entspricht.
Wenn du eine Juleica beantragen möchtest, darf diese Ausbildung nicht länger als drei Jahre her sein.
Um eine Juleica zu beantragen musst du einen Erste-Hilfe Kurs besuchen.
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.
Verlängerung
Deine Juleica ist drei Jahre gültig. Du kannst sie verlängern, wenn du in diesen drei Jahren eine Fortbildung gemacht hast. Sie muss mindestens acht Stunden dauern.
Nach Ablauf der Juleica hast du weitere drei Jahre Zeit um eine Fortbildung zu machen.