Ab dem 2. April gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden):
- Es gibt keine Personenbegrenzung mehr
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht
Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen (bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ...):
- Es gibt keine Personenbegrenzung mehr
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht
Angebote mit Übernachtungen (z. B. Freizeiten und Zeltlager):
- Sind ohne Personenbegrenzung zulässig
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht
Bildungsangebote (z. B. Juleica-Aus- und Weiterbildungen, Lehrgänge, Seminare und Workshops):
- Sind ohne Personenbegrenzung zulässig
- Es wird kein Negativnachweis benötigt
- Es besteht keine Maskenpflicht