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Ab dem 2. April gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:

Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden):

  • Es gibt keine Personenbegrenzung mehr
  • Es wird kein Negativnachweis benötigt
  • Es besteht keine Maskenpflicht

Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen (bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ...):

  • Es gibt keine Personenbegrenzung mehr
  • Es wird kein Negativnachweis benötigt
  • Es besteht keine Maskenpflicht

Angebote mit Übernachtungen (z. B. Freizeiten und Zeltlager):

  • Sind ohne Personenbegrenzung zulässig
  • Es wird kein Negativnachweis benötigt
  • Es besteht keine Maskenpflicht

Bildungsangebote (z. B. Juleica-Aus- und Weiterbildungen, Lehrgänge, Seminare und Workshops):

  • Sind ohne Personenbegrenzung zulässig
  • Es wird kein Negativnachweis benötigt
  • Es besteht keine Maskenpflicht

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