Blog from March, 2022

Ab dem 19. März gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:

Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden) (unverändert):

  • Sind bis zu 50 Personen inkl. Betreuungspersonen zulässig
  • Hier gilt der 3G Nachweis
  • In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken dauerhaft zu tragen

 

Outdoor-Veranstaltungen (unverändert):

(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)

  • Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
  • Es gibt die Pflicht zu 3G
  • Ab 500 Personen gilt 2G+
  • Für U18 reicht ein Schnelltest
  • Ab 500 Personen Maskenpflicht, oder wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

  

Indoor-Veranstaltungen (unverändert):

(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)

  • Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
  • Es gibt die Pflicht zu 3G, ab 500 Personen 2G+
  • Für U18 reicht ein Schnelltest
  • Medizinische Masken sind dauerhaft zu tragen


Neu: Bei Indoor- und Outdoor-Veranstaltungen gibt es keine Begrenzung der Personenzahl.

Bei Angeboten mit Übernachtungen besteht die Pflicht zum 3G-Nachweis.

Ab dem 4. März gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:


Gruppenangebote der Jugendarbeit (bspw. Gruppenstunden):

  • Sind bis zu 50 Personen inkl. Betreuungspersonen zulässig
  • Hier gilt der 3G Nachweis
  • In geschlossenen Räumen sind medizinische Masken dauerhaft zu tragen

 

Outdoor-Veranstaltungen:

(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)

  • Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
  • Es gibt die Pflicht zu 3G
  • Ab 500 Personen gilt 2G+
  • Für U18 reicht ein Schnelltest
  • Ab 500 Personen Maskenpflicht, oder wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

  

Indoor-Veranstaltungen:

(bspw. Mitgliederversammlungen, Leitungsrunden, Elternabende, ..)

  • Treffen ab 10 Personen gelten als Veranstaltung
  • Es gibt die Pflicht zu 3G, ab 500 Personen 2G+
  • Für U18 reicht ein Schnelltest
  • Medizinische Masken sind dauerhaft zu tragen


Bei Veranstaltungen wurden die Personenhöchstgrenzen angehoben, zusätzlich ist die Auslastung der Kapazitäten über 500 Personen begrenzt.

Bei Angeboten mit Übernachtungen besteht die Pflicht zum 3G-Nachweis.