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Ab dem 5. Dezember gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:

Es wird unterschieden: 
- Angebote der Jugendarbeit (das sind eure Gruppenstunden für Kinder und Jugendliche) 
- Veranstaltungen (das sind Vereinstreffen wie Mitgliederversammlungen oder Elternabende)
- Bildungsangebote (Juleica Schulungen, Kurse usw.)
- Übernachtungen (z.B. Wochenend-Freizeiten)

Hier die Regelungen pro Form:

Regeln für Angebote der Jugendarbeit: 
- Bis zu 50 Personen
- 3 G, egal ob drinnen oder draußen
- drinnen durchgehend Maskenpflicht

Regeln für Veranstaltungen Drinnen:
- Gilt ab 11 Personen
- 2G
- durchgängige Maskenpflicht
- Abstandspflicht
- Ab 100 Personen 2G-Plus

Regeln für Veranstaltungen Draußen: 
- Gilt ab 25 Personen
- Maskenpflicht in Gedränge
- Abstandspflicht
- Ab 100 Personen gilt 2G

Regeln für Bildungsangebote:
- 3G 
- drinnen durchgängige Maskenpflicht
- keine Personenbegrenzung

Regeln für Übernachtungen:
- Negativnachweis bei Anreise & zweimal wöchentlich 
- Drinnen Maskenpflicht 
- In Gemeinschaftseinrichtungen, wie bspw. Speisesälen Zutritt nur für 2G

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