Ab dem 5. Dezember gelten neue Corona-Regelungen für die hessische Jugendarbeit:
Es wird unterschieden:
- Angebote der Jugendarbeit (das sind eure Gruppenstunden für Kinder und Jugendliche)
- Veranstaltungen (das sind Vereinstreffen wie Mitgliederversammlungen oder Elternabende)
- Bildungsangebote (Juleica Schulungen, Kurse usw.)
- Übernachtungen (z.B. Wochenend-Freizeiten)
Hier die Regelungen pro Form:
Regeln für Angebote der Jugendarbeit:
- Bis zu 50 Personen
- 3 G, egal ob drinnen oder draußen
- drinnen durchgehend Maskenpflicht
Regeln für Veranstaltungen Drinnen:
- Gilt ab 11 Personen
- 2G
- durchgängige Maskenpflicht
- Abstandspflicht
- Ab 100 Personen 2G-Plus
Regeln für Veranstaltungen Draußen:
- Gilt ab 25 Personen
- Maskenpflicht in Gedränge
- Abstandspflicht
- Ab 100 Personen gilt 2G
Regeln für Bildungsangebote:
- 3G
- drinnen durchgängige Maskenpflicht
- keine Personenbegrenzung
Regeln für Übernachtungen:
- Negativnachweis bei Anreise & zweimal wöchentlich
- Drinnen Maskenpflicht
- In Gemeinschaftseinrichtungen, wie bspw. Speisesälen Zutritt nur für 2G